Kontakt


EULENSCHULE

O
ffene Ganztags- Gemeinschaftsgrundschule

der Stadt Elsdorf in Berrendorf

Heinrich-Doll-Str. 2 - 4

50189 Elsdorf

Kontaktformular

Telefon Schule: 02274 / 905695

Telefon OGS: 0179 / 4170406

 

Schulgremien der Eulenschule

Kinder und Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten.

Eltern können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

  • Klassenpflegschaft 
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz
  • OGS-Eltern-Vertretung
  • Qualitätszirkel- OGS

 

Kinder können in folgenden Gremien der Schule mitwirken:

  • Klassenrat (seit 2005 an der Eulenschule)
  • Klassensprecher/ Klassensprecherinnen
  • Kinderparlament (seit 2009 an der Eulenschule)



Eltern

Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz.

Klassenpflegschaft

(Definition des MSW NRW)

Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.

Schulpflegschaft

(Definition des MSW NRW)

Alle gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Ihre Vertreterinnen und Vertreter können ebenfalls – wie die Schulleiterin oder der Schulleiter – beratend an den Schulpflegschaftssitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung aller Eltern. Sie bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. Hier werden die unterschiedlichen Standpunkte der gewählten Elternvertreterinnen und -vertreter ausgetauscht.

 Schulkonferenz

(Definition des MSW NRW)

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.

 OGS-Eltern-Vertretung

Die Vertretungen für die OGS werden gewählt, wie die Vertreterinnen und Vertreter der Klassenpflegschaft. Die Eltern der jeweiligen OGS-Gruppen wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der der OGS-Eltern ein und legt in Absprache mit der Gruppenleitung die Themen der Tagesordnung fest.

Qualitätszirkel- OGS

Aus allen gewählten OGS- Eltern-Vertretungen werden zwei Mitglieder für den Qualitätszirkel gewählt. Dieses Gremium ist im Aufbau und weitere Informationen hierzu folgen.

 
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